Zur Beurteilung des Entwicklungszustandes des kindlichen Hüftgelenkes gilt die frühe Ultraschalluntersuchung nach Graf heute als Goldstandard.
Liegt ein erhöhtes Risiko vor (z.B. familiäre Hüftdysplasie, Geburt aus Beckenendlage) oder zeigen sich Auffälligkeiten in der Beweglichkeit des Hüftgelenkes (z.B. Abspreizhemmung), sollte diese Untersuchung bereits in den ersten Lebenstagen erfolgen. Denn die Ergebnisse bei frühzeitiger Diagnose und Einleitung der entsprechenden Therapie sind beeindruckend. So konnte die Anzahl der operativen Eingriffe bei Hüftgelenkluxationen beim Kind bis hin zum künstlichen Gelenkersatz beim Erwachsenen in den letzten Jahren bedeutend reduziert werden! Die Ultraschalluntersuchung der Säuglingshüfte nach Graf hat somit eine herausragende Rolle in der Prävention, um gefährdete Hüftgelenke rechtzeitig zu entdecken und zu therapieren.
Wir möchten Sie und Ihre Kinder auf diesem Weg begleiten!
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Terminabsagen und Nichterscheinen
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Praxis als Terminpraxis geführt wird. Das bedeutet, dass für Sie persönlich reservierte Termine vorgesehen sind und wir uns diese Zeit ausschließlich für Sie freihalten.
Daher bitten wir Sie um Verständnis, dass Terminabsagen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen müssen.
So haben wir die Möglichkeit, den Termin neu zu vergeben und anderen Patientinnen und Patienten zu helfen.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen ohne vorherige Mitteilung müssen wir Ihnen leider eine Ausfallgebühr in Höhe von 40€ in Rechnung stellen. Diese Regelung dient dazu, Leerlaufzeiten zu vermeiden und eine effiziente Terminplanung sicherzustellen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Praxisteam
Orthopaedicum Lörrach
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