In bis zu 15% aller Kahnbeinfrakturen heilt der Knochen nicht. Einerseits, da in machen Fällen der Bruch nicht erkannt wird und keine adäquate Behandlung erfolgt, anderseits, da das Kahnbein relativ schlecht durchblutet ist. Die den Knochen hauptsächlich versorgende Arterie zieht erst am Kahnbein vorbei und gibt erst hinter dem Knochen den versorgenden Gefäßast ab. Je nach Lokalisation des Bruchs ist die Durchblutung der Bruchenden damit ungenügend und der Bruch kann nicht heilen. Ist ein Bruch nach 6 Monaten noch nicht durchbaut, spricht man von einem Falschgelenk, der sogenannten Pseudarthrose.
Diese ist nicht nur schmerzhaft, sie kann auch zur Gelenkverschleiß mit bleibenden Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führen.
Es werden sowohl Röntgen- als auch CT-Bilder zur Planung der Operation benötigt.
Sollte der Verdacht bestehen, dass die Bruchenden nicht gut durchblutet sind, sollte ein MRT mit Kontrastmittel erfolgen. Nehmen die Knochenenden Kontrastmittel auf, ist noch eine Durchblutung vorhanden.
Typischerweise heilt eine Pseudarthrose nicht mehr konservativ. Bei der notwendigen Operation müssen die Bruchenden wieder angefrischt werden und gesunder Knochen in den Bruchspalt eingebracht werden.
Wir verwenden in unserer Praxis ein modernes arthroskopische Verfahren. Hierbei wird minimal-invasiv der geschädigte Teil des Knochens entfernt und mit gesundem Knochen aus der Speiche aufgefüllt. Danach wird der Knochen mittels Schraube oder Drähten stabilisiert.
Der große Vorteil der arthroskopischen Technik im Vergleich zu den älteren offenen Verfahren ist, dass die Handgelenkskapsel nur minimal eröffnet wird und dadurch die Durchblutung des Kahnbeins besser bewahrt wird. Auch kommt es zu weniger Vernarbung, was zu einer besseren Beweglichkeit führen kann.
Auch haben die Patienten weniger Schmerzen nach der Operation im Vergleich zur offenen Operation.

Aufsuchen des Pseudarthrosespaltes in der Handgelenksarthroskopie. Der Spalt wird ausgekratzt und mit gesundem Knochen aufgefüllt.
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Terminabsagen und Nichterscheinen
Sehr geehrte Patientin,
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wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Praxis als Terminpraxis geführt wird. Das bedeutet, dass für Sie persönlich reservierte Termine vorgesehen sind und wir uns diese Zeit ausschließlich für Sie freihalten.
Daher bitten wir Sie um Verständnis, dass Terminabsagen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen müssen.
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Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen ohne vorherige Mitteilung müssen wir Ihnen leider eine Ausfallgebühr in Höhe von 40€ in Rechnung stellen. Diese Regelung dient dazu, Leerlaufzeiten zu vermeiden und eine effiziente Terminplanung sicherzustellen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Praxisteam
Orthopaedicum Lörrach
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